Die gesetzlichen Vorgaben zur Betriebssicherheit verlangen jeder Praxis eine Menge ab. So ist jede/r Praxisinhaber/in für die Betriebssicherheit der Betriebsstätte – laut Gesetz – selbst verantwortlich. Um Ihren Prüfpflichten für elektrische Endgeräte gemäß der DGUV V3 nachzukommen, stehen wir Ihnen als Partner zur Seite und helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen in Ihrer Praxis umzusetzen.
Es müssen regelmäßig alle elektrischen Geräte vom PC bis zur Kaffeemaschine auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser herausfordernden Aufgabe und prüfen alle nicht ortsfesten Geräte für Sie. *
Die Prüfvorgehensweise besprechen wir mit Ihnen in einem Vorabgespräch und legen zusammen mit Ihnen das Prüfprozedere fest. Die normgerechte Prüfung Ihrer elektrischen Betriebsmittel realisieren wir mit geschulten Mitarbeitern und modernster Messtechnik. Die Prüfungen werden für Ihre Unterlagen fachgerecht dokumentiert und die geprüften elektrischen Betriebsmittel werden durch die Prüfplakette mit der Angabe des nächsten Prüftermins gekennzeichnet.
- Die regelmäßige Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben durch die BetrSichV § 14 und DGUV V3
- Eine regelmäßige jährliche Prüfung empfiehlt sich hierbei.
- In einem Erstgespräch klären wir Sie gerne auf.
- Bei einem Vor-Ort-Termin in Ihrer Praxis klären wir Prüfungsumfang ab.
- Wir inventarisieren für Sie Ihre elektrischen Betriebsmittel.
- Die Geräte werden mit einer individuellen Nummer und einem Barcode versehen, der die Prüferfassung erleichtert.
- Kennzeichnung der geprüften Geräte mittels Prüfplakette
- Wirtschaftliche Prüfzeiten durch modernste Prüfgeräte und digitale Prüfprozesse
- Reduzierung des Prüfaufwands bei Wiederholungsprüfungen durch die Gerätewiedererkennung mittels Barcodes (Die Gerätedaten müssen nur bei der Erstaufnahme eingegeben werden)
- Erstellung fachgerechter Prüfprotokolle individuell für jedes Gerät und Dokumentation der Prüfergebnisse mit den zugehörigen Messdaten.
- Im Rahmen eines Wartungsvertrags stehen wir Ihnen als qualifizierter Partner zur Seite und übernehmen die wiederkehrenden Prüfungen ihrer nicht ortsfesten elektrischen Betriebsmittel gemäß der Prüfintervalle.
- Kostenkontrolle durch Fixpreise für die Prüfung und Dokumentation.
Quellen:
- Deutsches Ärzteblatt, Ausgabe 1/2011 Artikel: „Gerätewartung: Sorgfältig die Fristen einhalten“
- BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Vorschrift DGUV V3
- Gesetzliche Vorgaben:
- BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
- MPG – Medizinproduktegesetz
- MPBetreibV – Medizinprodukte-Betreiberverordnung
*Hinweis: Unser Angebot gilt nicht für die Prüfung medizinischer Geräte, für die nach dem Medizinproduktegesetz und/oder Herstellervorgaben eine spezielle STK mit eventueller Kalibrierung erforderlich ist.
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